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Die Brandenburger Wohnungsnotfallhilfe gGmbH


Wer wir sind und woher wir kommen:

Die Brandenburger Wohnungsnotfallhilfe (BraWo) gGmbH ist ein seit 2013 in ganz Brandenburg tätiger freier Träger der Wohnungsnotfallhilfe. Sie gehört zum Verbund der Windlichter gGmbH und ist wie diese Mitglied im Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.

Seit Mai 2014 firmiert die Gesellschaft unter dem Namen Brandenburger Wohnungsnotfallhilfe gGmbH mit Sitz in Fürstenwalde / Spree. Die praktische Arbeit und damit die Erfahrung der Sozialarbeiter:innen im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe reicht jedoch zurück bis in die unmittelbare Nachwendezeit.

Gegründet von einem regionalen diakonischen Werk als Einrichtung der Obdachlosenhilfe, wurde diese um die Jahrtausendwende von der GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin gGmbH übernommen.

Im Jahr 2010  gründete die GEBEWO - Soziale Dienste - Berlin gGmbH die eigenständige GEBEWO - Soziale Dienste - Brandenburg gGmbH, im Wesentlichen mit den Aufgaben des Wohnprojektes Luise und einem Kinder-Feriencamp in Tangersdorf in der Uckermark.

Seit Februar 2013 ist die Windlichter gGmbH, ein freier sozialer und gemeinnütziger Träger mit Sitz im Landkreis Oberhavel, alleinige Gesellschafterin der Brandenburger Wohnungsnotfallhilfe gGmbH. Anders als die Windlichter gGmbH, die auch Leistungen nach dem SGB VIII anbietet, hat sich die BraWo gGmbH zunächst ganz auf die Leistungen nach §§ 67 ff. SGB XII und die Wohnungsnotfallhilfe spezialisiert. Seit 2025 erbringt die BraWo gGmbH unter bestimmten Umständen auch Leistungen im Bereich des § 78 SGB IX.

Was wir tun: 

In ganz Brandenburg beraten und betreuen wir gemäß § 67 SGB XII* Menschen jeden Alters in besonderen Lebenslagen die mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Unsere Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen, sowie alle weiteren Kolleg:innen kümmern sich zeitnah um das Wohl unserer Klient:innen und unterstützen sie bei der Überwindung ihrer Schwierigkeiten, insbesondere in Wohnungsnotfallsituationen.

* § 67 SGB XII Leistungsberechtigte. Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, sind Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten zu erbringen, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.